Gut so: Karlsruhe kippt NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen

Kommt eben über den Ticker: “Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur
Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Ausspähen von Computern sei nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zulässig.” – Der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wird es nicht anders ergehen…

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3 Antworten auf Gut so: Karlsruhe kippt NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen

  1. HKleinau sagt:

    Zu diesem Thema äußert sich auch der Bundestagsabgeordnete Christian Kleiminger in seiner regelmäßig verfaßten “Wochenpost”. (Siehe dort Punkt 6!)
    kleimingers-wochenpost-29-februar-2008.pdf

  2. Ja, es ist schon verrückt. Auf einmal waren alle schon immer dagegen…

    Nun muß man einfach wissen, daß über Online-Durchsuchungen schon eine ganze Weile geredet wird. Technisch gesehen sind sie nichts anderes, als was Hacker und die kriminellen Programmierer von Viren und Trojanern machen. Deren Tricks klappen aber nur, solange ihre Hintertürchen noch nicht öffentlich bekannt sind. Denn sowie sie öffentlich bekannt sind, lassen sich Wege finden, die Hintertürchen zu schließen. Der schnüffelnde Staat müßte also immer ein wenig schneller sein, als die Öffentlichkeit. Der schnüffelnde Staat hätte darum sogar ein Interesse an nutzbaren Sicherheitslücken in gebräuchlicher Software und in deutschen Netzen. Daran sind sicherlich die Wirtschaftsspione anderer Dienste und natürlich potentielle Terroristen auch mächtig interessiert. Der schnüffelnde Staat würde die Sicherheit seiner Bürger und Wirtschaft also bewußt schwächen, statt sie zu erhöhen!

    Ein weiterer merkwürdiger Aspekt ist, daß es relativ leicht ist, einen Trojaner auf ungeschützte fremde Rechner einzuspielen. Das passiert tausendfach jeden Tag. Der Spam läßt grüßen. Die Kriminellen gehen dabei aber kaum gezielt vor. Sie suchen sich zwar lieber Server als Clients, und hier wiederum solche Server mit Systemen, die sich hacken lassen, aber der Schnüffelstaat hat es dagegen (zumindest wenn es wirklich gegen Terroristen gehen sollte) auf genau den konkreten einen Rechner des potentiellen Terroristen abgesehen. Nur, welches Betriebssystem hat der? Wäre ich Terrorist, würde ich ganz sicher nicht Windows 08/15 nutzen, sondern Exoten, wie einen Unix-Abkömmling und dann würde ich meinen ganzen Kram zusätzlich noch innerhalb einer Emulation laufen lassen. Allein daran wird sichtbar, es kann gar nicht EINEN Bundestrojaner geben, sondern es müßte ständig verbesserte Versionen für sämtliche denkbare Rechnerkonfigurationen geben. Ziemlich unwahrscheinlich…

    Selbst wenn der Schnüffelstaat seinen Trojaner auf genau den zu observierenden Zielrechner bekäme, was nutzt der dort? Die erspähten Daten müßten ja wieder raus. Hier lauert eine weitere Hürde. Wenn der Trojaner nämlich zu seiner Basis über das Internet Kontakt aufnimmt, dann müßte er unweigerlich beide beteiligten Adressen verraten. Ein gefundenes Fressen für sämtliche Hacker der Welt, die jeden Server durch gezielte Überlastung lahmlegen kann. Darum ist es viel wahrscheinlicher, daß die Staatsschnüffler gar nicht die Netze nutzen, sondern ihren Kram direkt und persönlich in den Zielrechner installieren (zum Beispiel via USB-Stick) und dort auch persönlich wieder abholen.

    Hier sind nur einige wenige Schwierigkeiten angedeutet, die eine Online-Durchsuchung so kompliziert machen. Eigentlich funktioniert das nur, wenn grundgesetzlich verbriefte Rechte erheblich eingeschränkt werden, wie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das wußten alle Befürworter aber schon lange vor dem aktuellen Urteil der Bundesverfassungsrichter.

    Bewußt haben die Befürworter das Land NRW vorpreschen lassen. Es war ein Innenminister der FDP der das Gesetz einbrachte. Wenn sich nun nach dem Aus ausgerechnet Herr Westerwelle als Hüter der Bürgerrechte aufspielen darf und die Medien ihm das so billig durchgehen lassen, zeigt dies sowohl die ganze Verlogenheit von Herrn Westerwelle, als auch viel über die Medienlandschaft in dieser Republik.

    Auch die SPD pustet sich nun auf. Dabei standen ihre 222 Bundestagsmitglieder doch auch schon längst bereit, einer Entsprechung des NRW-Landesgesetzes auf der Bundesebene zuzustimmen. Man wollte nur das Urteil abwarten, damit man sich danach diesem flexibel anpassen könnte, siehe: http://www.heise.de – “SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern”.

    Nun aber ist das Urteil geradezu vernichtend – zumindest für die Schnüffelfanatiker. Da will nun absolut niemand mehr der Böse sein. Selbst Herr Schäuble (!) stellt sich nun gut und lobt die Richter. Einfach nur lächerlich, aber wenn es denn der Sache, also den Bürgerrechten dient…

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung

    Neues Grundrecht schützt digitale Daten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Das heißt: persönliche Daten, Informationen und Dokumente auf Computern, Mobiltelefonen oder PDA’s sind grundsätzlich vor Zugriffe des Staates geschützt.

    Damit hat das oberste deutsche Gericht den Schutz der persönlichen Freiheit auch für die digitale Welt festgeschrieben. Die SPD begrüßt diese Entscheidung außerordentlich! Für diesen Schutz hat die SPD in den vergangenen Monaten hart mit der Union gerungen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns jetzt bestätigt.

    Das Gericht hat sehr hohe Hürden für einen Eingriff in das neue Grundrecht aufgestellt. Es hat klargestellt, dass nur eingegriffen werden darf, wenn

    • tatsächliche Anhaltspunkte
    • einer konkreten Gefahr
    • für ein überragendes Rechtsgut (Leib, Leben, Freiheit, Grundlagen oder Bestand des Staates)
    • durch einen Richter positiv festgestellt werden.

    Damit ist den ausufernden Bestrebungen von Bundesinnenminister Schäuble ein klarer Riegel vorgeschoben.Auch kann er sich nicht durch öffentliches Schwadronieren und Taktieren quasi seine Gefahrenlage selber schaffen.

    Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass das neue Grundrecht einen Kernbereich privater (digitaler) Lebensgestaltung schützt, in den der Staat selbst unter den genannten strengen Voraussetzungen nicht eingreifen darf. So wird gewährleistet, dass kein neugieriger Ermittler etwa in digitalen Tagebüchern, privaten Fotos oder Filmen herumschnüffeln darf.

    Wolfgang Schäuble muss seine Linie jetzt unverzüglich ändern und einen verfassungskonformen Entwurf zum Bundeskriminalamts-Gesetz einbringen.

    Ich wünsche mir für die Zukunft, daß die SPD solche Erkenntnisse ehrlich verinnerlicht und bei künftigen Gelegenheiten vorab postuliert. Es ist auch noch nicht zu spät, falsche Gesetze, wie etwa die leider mitgetragene Vorratsdatenspeicherung wieder zurück zu nehmen.

  3. Kommt eben über den Ticker:

    Urteil: Automatische Erfassung von Autokennzeichen verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechende Gesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein sind damit nichtig.

    Ein Hoch auf unsere Verfassung Grundgesetz, die Unabhängigkeit der Justiz und hoffentlich auch bald auf das Kippen der Vorratsdatenspeicherung!

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