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Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 stellte das Gericht klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig sei, da sie anlasslos in die Grundrechte der Nutzer elektronischer Dienste eingreife. Für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, das heißt, der Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen ohne einen nötigen Anfangsverdacht, hatte sich der Parteitag des SPD-Kreisverbandes Bad Doberan bereits mit Beschluss vom 8.Dezember 2007 ausgesprochen.
„Ich bin froh über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und hoffe, dass von diesem Urteil ein Signal an die Politik ausgeht, die Einschränkung der Grundrechte nicht unter dem Deckmantel der Terrorismusgefahr haltlos voranzutreiben“, so Stefanie Drese, SPD-Kreisvorsitzende Bad Doberan.
Befremdlich erscheint aber die Reaktion der Bundesjustizministerin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie äußerte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts, decke es sich doch mit ihrer Ansicht, dass mit der bisherigen Vorratsdatenspeicherung ein Grundrechtsverstoß vorliege. Da sei die Frage erlaubt, warum von ihr als Bundesministerin in ihrer nun schon fast 6 Monate dauernden Amtszeit noch keine Initiative zur Aufhebung dieses Verfassungsverstoßes ausgegangen ist, sondern sie auf ein Urteil des obersten Gerichtes wartete. An der Gewaltenteilung hat sich in Deutschland nichts geändert und die Gesetzgebungsbefugnis liegt nicht bei den Gerichten.

1 Kommentar zu Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

  • Gut, nur leider ist die Vorratsdatenspeicherung nur eine von vielen Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung. So haben wir, zwanzig Jahre nach Abschaffung der DDR-Personenkennzahl, eine Identifikationsnummer vornehmlich für die Steuern. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis sie mit Bild-, Bewegungs-, Gesundheits-, Einkaufs- und Kontodaten zu Profilen verknüpft wird und dann ist es auch nur noch eine Frage der Zeit, bis man diese Profile kaufen kann. Es ist der Fluch der Digitalisierung, das einmal vorhandene Daten unbegrenzt gespeichert, kopiert und verknüpft werden können. Die einzige Chance dagegen ist es, bereits bei der Erfassung der Daten Grenzen zu setzen, beispielsweise bei der Erfassung von Daten über Arbeitnehmer, Stichwort ELENA. Wer gegen die Vorratsdatenspeicherung war, kann zu ELENA nicht schweigen!

    Jetzt bei der Verfassungsbeschwerde zu ELENA mitmachen!

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