Bürgerentscheide nach § 20 der Kommunalverfassung gab es in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen etliche und darunter einige zur Abberufung von Bürgermeistern nach § 32 (5) der Kommunalverfassung. Bekannt wurde insbesondere die Abwahl des Schweriner Bürgermeisters im Jahr 2008.
Am 15.01.2012 entscheiden die Kröpeliner Bürgerinnen und Bürger über die Abberufung des Bürgermeisters Hubertus Wunschik.

Das besondere an dieser Abwahl ist, daß die Kröpeliner Stadtvertretung die Herbeiführung dieses Bürgerentscheides einstimmig beschloß. Alle 17 Stadtvertreter erklären:
Die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Stadtvertretung beziehungsweise Stadtverwaltung sind nicht mehr gegeben. Das Arbeitsklima ist erheblich gestört, ein zielgerichtetes, effektives und konstruktives Arbeiten zum Wohle der Stadt Kröpelin ist nicht möglich.
In verschiedenen Veröffentlichungen in der Presse (Blitz am Sonntag, der reporter, Ostsee-Anzeiger, Ostsee-Zeitung, Stadtanzeiger am Samstag), sowie auf den Internetblogs kroepeliner.de und schusterstadt.de und bei Facebook brachten die Stadtvertreter seither Fakten zur verheerenden Arbeitsweise Herrn Wunschiks. Dabei ist es unumgänglich, teilweise sehr komplexe kommunalpolitische Zusammenhänge verständlich für alle Bürger zu machen, ohne dabei zu langatmig auf der einen und zu plakativ auf der anderen Seite zu werden.
Wie in normalen Wahlzeiten wurden Plakate gehängt, Faltblätter verteilt, wird es am Donnerstag 12.01.2012 ab 19 Uhr im Kröpeliner “Raben” eine Bürgerversammlung geben und am Freitag 13.01.2012 ab 10 Uhr einen Stand auf dem Kröpeliner Markt (es ist Markttag). Am Sonntag sind die Wahllokale wie üblich geöffnet. Briefwahl ist möglich.
Herr Wunschik setzte seine “Arbeit” nach dem Beschluß zur Herbeiführung des Bürgerentscheides mit Drohungen, Falschdarstellungen und Lügen “blendend” fort. So behauptet er öffentlich, nach einer Abwahl 300.000 Euro zu kassieren und er sei “stets ehrlich”, und das obwohl ihm die Stadtvertreter anhand etlicher Protokolle und gerichtsfester Fakten seine Lügen mehrfach eindeutig nachweisen können.
Nach der erfolgreichen Abberufung wird es die Aufgabe der Stadtvertretung unter dem Vorsitz von Stadtvertretervorsteher Dr. Jürgen Borchardt sein, die für die Stadt entstandenen Schäden transparent und zügig abzutragen. Der in den zurückliegenden Jahren immer stärker gewordene Zusammenhalt in der Stadtvertretung wird bewahrt werden. Parteien und Listen lassen sich nicht mehr auseinanderdividieren. Das Interesse der ganzen Stadt und ihrer Ortsteile steht über jedem Einzelinteresse.
Nach der erfolgreichen Abberufung bleibt der Stadt Kröpelin eine Frist von fünf Monaten bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters. Diesmal schauen alle besser hin!